Pflichtangaben einer GmbH-Rechnung
Eine GmbH-Rechnung erfüllt zwei Regelwerke gleichzeitig: das Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) und das GmbH-Gesetz (§ 35a GmbHG). Letzteres ist die sogenannte Geschäftsbrief-Pflicht und betrifft jede schriftliche Korrespondenz mit Außenwirkung, also auch Rechnungen.
Pflichtangaben aus § 35a GmbHG:
- Vollständige Firmierung inkl. Rechtsformzusatz „GmbH"
- Sitz der Gesellschaft
- Registergericht und Handelsregisternummer (HRB-Nummer)
- Alle Geschäftsführer mit Vor- und Familienname
- Falls vorhanden: Vorsitzender des Aufsichtsrats
Hinzu kommen die UStG-Pflichten: Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Aufschlüsselung Netto/USt/Brutto. Bei GmbH-Rechnungen sind alle Geschäftspartner Unternehmer, daher ist B2B-Ausweis (Netto + USt + Brutto) Standard.