Was muss auf einer Freelancer-Rechnung stehen?
Als Freelancer giltst du steuerlich als Einzelunternehmer oder Freiberufler. Damit das Finanzamt deine Rechnungen anerkennt, und dein Kunde die Vorsteuer ziehen darf, müssen alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG vollständig sein. Fehlt nur eine, kann der Rechnungsempfänger die Vorsteuer zurückfordern und du sitzt auf einer Streitrechnung.
Die neun Pflichtangaben im Überblick:
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Auftraggeber
- Steuernummer (vom Finanzamt) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (vom Bundeszentralamt für Steuern)
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer, Lücken sind erlaubt, Doppelungen nicht
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum (auch wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" reicht)
- Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
- Steuersatz und Steuerbetrag, oder bei Kleinunternehmern der Hinweis auf § 19 UStG
- Bei Rechnungen über 250 € brutto sind diese Angaben Pflicht; darunter (Kleinbetragsrechnung) genügen vereinfachte Angaben.
Ein Tipp aus der Praxis: Schreibe deine Rechnungsnummer in einem Format, das einen Rückschluss auf das Jahr erlaubt, etwa 2026-001. Beim nächsten Steuerwechsel oder einer Betriebsprüfung sparst du dir damit Stunden.