Pflichtangaben nach § 14 UStG
Jede Rechnung in Deutschland muss enthalten: vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuer-/USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der Leistung, Nettobetrag nach Steuersatz, Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung. Unser Formular füllt alle Felder automatisch.
Kleinunternehmer § 19 UStG
Wer im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz lag und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt (Schwellen seit 2025), kann Kleinunternehmer sein. Auf Rechnungen wird KEINE USt ausgewiesen und ein Pflichthinweis ergänzt: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Schalte den Modus oben um, Hinweis erscheint automatisch.
EU-B2B Reverse-Charge
Leistung an Unternehmer in einem anderen EU-Land mit gültiger USt-IdNr.? Dann gilt Reverse-Charge: die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Auf der Rechnung steht keine USt, aber der Pflichtsatz: „Reverse Charge, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Prüfe die USt-IdNr. vorher im VIES-Tool der EU.
Aufbewahrungspflicht 10 Jahre
Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 14b UStG, § 147 AO). Digital reicht, aber GoBD-konform, also unveränderbar, nachvollziehbar, ordnungsgemäß. Praktisch: PDF-Archiv mit zwei Backups (lokal + Cloud), oder Buchhaltungssoftware wie lexoffice, sevDesk, DATEV.
E-Rechnung ab 2025
Seit 1.1.2025 müssen B2B-Rechnungen in Deutschland elektronisch empfangbar sein, aber noch nicht zwingend strukturiert. Ab 2027 (Umsatz > 800k €) und 2028 (alle) ist XRechnung oder ZUGFeRD Pflicht. Unser Standard-PDF reicht aktuell für die Übergangszeit. Wir arbeiten an einem E-Rechnung-Generator (XML + PDF/A-3).
Rechnungsnummer richtig vergeben
Die Nummer muss einmalig und fortlaufend sein, nicht zwingend lückenlos numerisch. Typisch: „2026-001“, „R-2026-NNN“, „2026/Q1/NNN“. Wichtig: kein doppelter Wert. Unser Generator schlägt eine Nummer im Format „YYYY-NNN“ vor, du kannst sie aber beliebig überschreiben.