Wozu die Bestätigung dient
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Dafür braucht die Meldebehörde eine Bestätigung des Wohnungsgebers, dass der Einzug tatsächlich stattgefunden hat. Ohne dieses Papier ist eine Anmeldung in der Regel nicht möglich.
Wer sie ausstellt
Wohnungsgeber ist in der Regel, wer die Wohnung zur Nutzung überlässt: bei einer Mietwohnung der Vermieter, bei einer Untervermietung der Hauptmieter, bei Wohneigentum der Eigentümer selbst. Der Wohnungsgeber kann auch eine Person beauftragen, etwa die Hausverwaltung. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer, muss zusätzlich der Name des Eigentümers angegeben werden.
Diese Angaben sind Pflicht
Nach § 19 Abs. 3 BMG enthält die Bestätigung den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, den Namen des Eigentümers, falls dieser jemand anderes ist, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der Personen, die sich anmelden. Der Generator fragt genau diese Felder ab und prüft vor dem Herunterladen, ob alle ausgefüllt sind.
Frist und Bußgeld
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der Anmeldefrist von zwei Wochen bestätigen. Wer das nicht oder nicht rechtzeitig tut, riskiert eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro. Wer eine Adresse für eine Scheinanmeldung zur Verfügung stellt, obwohl dort niemand wohnt, riskiert bis zu 50.000 Euro (§ 54 BMG).