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Kunde / Empfänger

Angebotsdetails

Umsatzsteuer-Modus

Angebots-Positionen

Beschreibung
Menge
Einheit
Einzelpreis netto
USt %

Liefer- & Zahlungsbedingungen

Zusammenfassung

Netto 0,00 €
USt 0,00 €
Gesamt 0,00 €
Freibleibend / unverbindlich

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  • Pflichtangaben Anbieter & Kunde
  • 100 % lokal, DSGVO-konform
  • Verbindlich oder freibleibend
  • Gültigkeitsdatum + Bindungsfrist

So funktioniert's: Angebot erstellen

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Anbieter- und Kundendaten eingeben

Trage deine Firmendaten (Name, Anschrift, optional USt-IdNr.) und die Daten deines Kunden ein. Beide werden gespeichert (nur lokal!) und bei weiteren Angeboten vorgeschlagen.

2

Positionen, Mengen und Preise erfassen

Füge beliebig viele Angebots-Positionen hinzu, mit Beschreibung, Menge, Einzelpreis und Steuersatz. Die Summe wird live berechnet.

3

Gültigkeit und Bindung wählen

Setze ein „Gültig bis"-Datum (Default +30 Tage). Wähle verbindlich oder freibleibend / unverbindlich. Der Pflichthinweis erscheint automatisch im PDF.

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PDF herunterladen

Klick „PDF herunterladen". Speichern, per E-Mail an den Kunden senden, drucken, fertig. Alles 100 % lokal, deine Daten verlassen den Browser nicht.

Angebot schreiben: Vorlage, Pflichtangaben und Bindungsfrist

Angebot vs. Rechnung

Ein Angebot beschreibt deine Leistung VOR Auftragsannahme. Es bindet dich rechtlich nach § 145 BGB, sobald der Kunde es innerhalb der Frist annimmt, dann kommt der Vertrag zustande. Eine Rechnung wird erst NACH Leistungserbringung gestellt und muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Das Angebot ersetzt keine Rechnung und löst keine Umsatzsteuer aus.

Bindungsfrist nach § 145 BGB

Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden, außer er hat ausdrücklich „freibleibend“, „unverbindlich“ oder „solange Vorrat reicht“ geschrieben. Standard sind 14-30 Tage. Ohne Frist gilt eine „angemessene Zeit“ (§ 147 BGB). Tipp für Handwerker und Dienstleister: schreibe immer eine konkrete Frist UND das Wort „freibleibend“ rein, damit Preise nachverhandelt werden können.

Pflichtangaben im Angebot

Anders als bei der Rechnung gibt es kein zentrales Gesetz wie § 14 UStG. Aber: voller Anbietername, Anschrift, Kontaktdaten sind Pflicht (Impressumspflicht nach § 5 TMG, falls online). Empfehlung: Steuer- oder USt-IdNr., Handelsregister bei Kapitalgesellschaften, klare Leistungsbeschreibung, Preise (netto + USt oder brutto bei B2C), Gültigkeitsdatum, Lieferzeit, Zahlungsbedingungen. Unser Generator strukturiert das alles automatisch.

Preisangabe: brutto oder netto?

B2C (Verbraucher) verlangt die Preisangabenverordnung (PAngV) Endpreise, also brutto inkl. USt. B2B reicht netto + Hinweis „zzgl. gesetzlicher USt“. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine USt aus und ergänzen den Pflichthinweis. Bei EU-B2B-Auslandskunden mit gültiger USt-IdNr. greift später (in der Rechnung) Reverse-Charge, im Angebot kann das schon erwähnt werden.

Kleinunternehmer § 19 UStG

Wer als Kleinunternehmer arbeitet (Umsatz Vorjahr unter 25.000 €, lfd. Jahr unter 100.000 €, Schwellen seit 2025), gibt im Angebot keine USt aus. Stattdessen erscheint der Pflichthinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Achtung: spätere Rechnung muss konsistent ohne USt sein. Schalte oben den Modus „Kleinunternehmer“, der Hinweis erscheint automatisch.

Annahme & Vertragsschluss

Nimmt der Kunde dein Angebot innerhalb der Frist an (schriftlich, mündlich, durch konkludentes Handeln), kommt der Vertrag automatisch zustande, ohne extra Auftragsbestätigung. Bei verbindlichen Angeboten heißt das: Preise und Konditionen gelten. Bei freibleibenden Angeboten kannst du die Annahme noch ablehnen oder eine neue Auftragsbestätigung schicken. Für Handwerker-Angebote ist § 632 BGB relevant: Werkvertragsrecht, Kostenvoranschlag ist „im Zweifel unverbindlich“.

Kostenvoranschlag vs. Festpreis

Ein „Kostenvoranschlag“ ist nach § 649 BGB eine unverbindliche Schätzung, wesentliche Überschreitung muss der Auftragnehmer dem Kunden mitteilen, dann darf der Kunde kündigen. Ein „Festpreis“ oder „verbindliches Angebot“ bindet beide Seiten. Bei größeren Bauleistungen oder unklarem Aufwand ist der Kostenvoranschlag praktischer. Im Generator: Häkchen „Verbindlich“ weglassen für Kostenvoranschlag.

Angebotsnummer richtig vergeben

Die Angebotsnummer muss nicht zwingend fortlaufend sein (das ist nur bei Rechnungen Pflicht), aber praktisch ist eine eindeutige Struktur. Typisch: „A-2026-001“, „2026/Q2/NNN“, „ANG-NNN“. Unser Generator schlägt „A-YYYY-NNN“ vor. Behalte die Nummer auch in der späteren Auftragsbestätigung und Rechnung als Referenz bei, das vereinfacht die Buchhaltung.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet ein Angebot von einer Rechnung?

Ein Angebot (auch Kostenvoranschlag) ist ein Vorschlag zur Leistungserbringung mit Preis und Bedingungen, noch ohne Lieferung. Eine Rechnung wird erst nach erbrachter Leistung gestellt und ersetzt das Angebot. Das Angebot ist KEINE Steuerrechnung im Sinne von § 14 UStG und löst KEINE Umsatzsteuer-Schuld aus. Erst die spätere Rechnung muss alle UStG-Pflichtangaben enthalten.

Wie lange ist mein Angebot gültig?

Du legst die Bindungsfrist selbst fest, Standard sind 30 Tage. Nach § 145 BGB ist der Anbieter an sein Angebot gebunden, solange die Frist läuft. Ohne Frist gilt eine „angemessene Zeit" (Faustregel: 1-4 Wochen). Tipp: schreibe „freibleibend" oder „unverbindlich" rein, wenn du dir Preisanpassungen vorbehalten willst.

Brauche ich auf einem Angebot USt-Ausweis?

Bei Angeboten gegenüber Verbrauchern (B2C) musst du Brutto-Preise nennen (PAngV). Bei B2B-Angeboten reichen Netto-Preise mit Hinweis „zzgl. gesetzlicher USt". USt-IdNr. ist nur Pflicht, wenn du Reverse-Charge in der späteren Rechnung anwenden willst. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine USt aus, im Angebot mit Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".

Was ist der Unterschied zwischen verbindlich und unverbindlich?

Ein „verbindliches Angebot" bindet dich nach § 145 BGB, nimmt der Kunde innerhalb der Frist an, kommt der Vertrag automatisch zustande. „Unverbindlich" oder „freibleibend" heißt: du kannst zwischen Annahme und Auftragsbestätigung noch ablehnen oder Preise anpassen. Für Handwerker und Dienstleister ist „freibleibend" praktisch, weil Materialkosten schwanken können.

Muss ich Pflichtangaben wie bei einer Rechnung machen?

Nicht die § 14 UStG-Pflichten, aber Identifikation des Anbieters ist nötig: Name/Firma, Anschrift, Kontakt. Bei Gewerbetreibenden zusätzlich: Steuer- oder USt-IdNr., Handelsregister-Eintrag falls vorhanden. Der Generator hilft dir, alle empfohlenen Felder strukturiert anzulegen. Hinweis: das Angebot ersetzt keine Steuerrechnung, die musst du nach Auftragsabschluss separat ausstellen.

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