Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum, was du angeben musst
Personaler unterscheiden klar zwischen Pflichtpraktikum (in der Studienordnung vorgeschrieben) und freiwilligem Praktikum (ohne Verpflichtung). Der Unterschied ist auch rechtlich entscheidend:
- Pflichtpraktikum: kein Mindestlohn-Anspruch, keine Begrenzung der Dauer, sozialversicherungsfrei (außer Unfallversicherung)
- Freiwilliges Vor-/Nach-Studien-Praktikum bis 3 Monate: kein Mindestlohn, sozialversicherungsfrei
- Freiwilliges Praktikum über 3 Monate: Mindestlohn (2026: 12,82 €/h), sozialversicherungspflichtig
Erwähne im Anschreiben oder Lebenslauf explizit, ob du ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum suchst, am besten mit Dauer und Studienordnung-Verweis. Das spart dem Personalbereich einen Rückfragezyklus.