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Wohnungsgeberbestätigung: ausfüllen, unterschreiben, fertig

Was in die Wohnungsgeberbestätigung gehört, wer sie ausstellt und wie du sie jetzt direkt im Formular unterschreibst.

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Ohne ein bestimmtes Blatt Papier klappt das aber nicht: die Wohnungsgeberbestätigung. Viele hören das Wort zum ersten Mal, wenn der Termin schon steht. Hier steht, was hinein muss, wer unterschreibt und wie du das Formular in ein paar Minuten fertig hast.

Wozu das Formular gut ist

Seit November 2015 verlangt das Bundesmeldegesetz, dass der Vermieter den Einzug schriftlich bestätigt. Die Regel steht in § 19 BMG. Der Gedanke dahinter ist einfach: Niemand soll sich an einer Adresse anmelden können, an der er gar nicht wohnt. Scheinanmeldungen waren lange ein Problem, etwa bei Kontoeröffnungen oder Briefkastenfirmen.

Für dich als Mieter heißt das: Du brauchst die Bestätigung, um die Anmeldung abzuschließen. Für den Vermieter heißt es: Er ist verpflichtet, sie auszustellen, und zwar innerhalb der Anmeldefrist.

Was drinstehen muss

Das Gesetz nennt die Angaben genau, in § 19 Abs. 3 BMG. Mehr braucht es nicht, weniger darf es nicht sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • der Name des Eigentümers, falls der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer ist
  • das Einzugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen aller Personen, die einziehen und sich anmelden müssen

Ob der Vermieter dafür ein Formular der Stadt nimmt, einen eigenen Vordruck oder ein formloses Schreiben, ist ihm überlassen. Entscheidend ist, dass alle Punkte drinstehen und die Bestätigung unterschrieben ist.

Wer gilt als Wohnungsgeber?

Meist der Vermieter. Es kann aber auch jemand anderes sein, den er beauftragt hat, zum Beispiel die Hausverwaltung. Bei einer Untervermietung ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Ziehst du in deine eigene Eigentumswohnung, stellst du dir die Bestätigung selbst aus. Das klingt seltsam, ist aber genau so vorgesehen.

Das Formular in fünf Minuten ausfüllen

Mit unserer Vorlage für die Wohnungsgeberbestätigung trägst du die Angaben in ein Formular ein und siehst daneben sofort, wie das fertige Blatt aussieht. Bis zu acht Personen passen auf eine Bestätigung, also auch eine Familie oder eine WG. Fehlt eine Pflichtangabe, wird das Feld rot markiert, bevor die PDF entsteht. Die Daten bleiben dabei in deinem Browser und werden nicht hochgeladen.

Neu: direkt im Formular unterschreiben

Bisher endete der Weg beim Drucker: ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben. Jetzt gibt es unter dem Ausstellungsdatum ein Feld, in dem der Wohnungsgeber mit der Maus, dem Finger oder einem Stift unterschreiben kann. Die Unterschrift erscheint in der Vorschau an der richtigen Stelle und landet mit in der PDF. Gefällt sie nicht, löscht ein Klick sie wieder.

Praktisch ist das vor allem für Vermieter, die mehrere Wohnungen betreuen und die Bestätigung per Mail an neue Mieter schicken. Dann kommt alles in einer Datei an, ohne Umweg über Drucker und Scanner.

Eine ehrliche Einschränkung gehört dazu. Ob eine am Bildschirm gezeichnete Unterschrift genügt, entscheidet am Ende die Meldebehörde, und die Ämter handhaben das nicht einheitlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, druckt die Bestätigung aus und unterschreibt von Hand. Das Feld ist freiwillig, die PDF funktioniert auch ohne.

Wenn der Vermieter nicht mitspielt

Es kommt vor, dass die Bestätigung nicht rechtzeitig kommt, weil der Vermieter im Urlaub ist oder sich schlicht nicht kümmert. Dann musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen, so steht es in § 19 Abs. 2 BMG. Einfach abwarten ist keine gute Idee, denn die zwei Wochen Anmeldefrist laufen weiter. Ein kurzer Anruf oder eine Mail ans Bürgeramt reicht in der Regel, und du bist auf der sicheren Seite.

Was bei Verstößen droht

Für Vermieter ist das Thema nicht ganz harmlos. Wer die Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstellt, riskiert nach § 54 BMG ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Deutlich teurer wird es, wenn jemand eine Adresse für eine Anmeldung hergibt, obwohl dort niemand einzieht: Dafür sind bis zu 50.000 Euro vorgesehen.

Kurz zusammengefasst

Anmelden musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Die Wohnungsgeberbestätigung bringst du zum Termin mit, ausgestellt und unterschrieben vom Vermieter oder der Hausverwaltung. Mit der Vorlage ist sie schnell ausgefüllt, und wer möchte, unterschreibt jetzt gleich im Formular. Wenn du sonst Dokumente digital unterzeichnen willst, findest du in unserem Beitrag zu Unterschriften in PDFs mehr dazu, was rechtlich zählt.

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