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Barrierefreie PDFs erstellen: Pflichten für Unternehmen und Behörden

Wer muss barrierefreie PDFs anbieten? Gesetzliche Grundlagen, technische Anforderungen und Praxis-Tipps für zugängliche PDF-Dokumente.

Warum Barrierefreiheit bei PDFs wichtig ist

Millionen Menschen nutzen assistive Technologien wie Screenreader, Braillezeilen oder spezielle Eingabegeräte, um digitale Inhalte zu konsumieren. Ein PDF, das nur als Bild-Scan vorliegt oder keine strukturierten Tags enthält, ist für diese Nutzer völlig unzugänglich, der Screenreader findet keinen Text zum Vorlesen, die Tabulatorreihenfolge für Formulare fehlt, Grafiken haben keine Alternativtexte.

Barrierefreiheit ist damit keine optionale Verbesserung, sondern eine Grundvoraussetzung für wirklich nutzbare Dokumente.

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

Behörden und öffentliche Stellen

Für Bundesbehörden gilt seit 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, einschließlich der zum Download angebotenen Dokumente. Das gilt für Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Private Unternehmen und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen in bestimmten Sektoren, Banken, Versicherungen, E-Commerce, Telekommunikation, Personennahverkehr, zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen. Mittelstand und kleine Unternehmen haben hier Übergangsfristen, aber langfristig betrifft dies nahezu alle, die digitale Dokumente anbieten.

Technische Anforderungen für barrierefreie PDFs

Getaggte PDF-Struktur

Das wichtigste Merkmal eines barrierefreien PDFs sind Tags. Diese unsichtbaren Strukturelemente definieren, was ein Überschrift, ein Absatz, eine Liste, eine Tabelle oder ein Bild ist. Ohne Tags ist ein Screenreader nicht in der Lage, die logische Lesereihenfolge zu ermitteln. Tags werden beim Export aus Office-Programmen oder InDesign mitgeneriert, wenn die entsprechende Option aktiviert ist.

Alternativtexte für Bilder

Jedes Bild, das inhaltliche Information trägt, benötigt einen Alternativtext (Alt-Text). Dieser beschreibt kurz und präzise, was das Bild zeigt. Rein dekorative Bilder erhalten einen leeren Alt-Text, damit Screenreader sie überspringen.

Korrekte Lesereihenfolge

Auch wenn ein PDF optisch korrekt wirkt, kann die interne Reihenfolge der Inhaltselemente davon abweichen. Screenreader folgen dieser internen Reihenfolge, nicht der visuellen. Bei mehrspaltigen Layouts oder Dokumenten mit verschobenen Textboxen kann das zu völlig unsinnigen Vorlesesequenzen führen.

Titelzeile und Sprache

Das Dokument sollte einen aussagekräftigen Titel haben, der im Dokument-Eigenschaften-Dialog eingetragen ist. Außerdem muss die Dokumentsprache korrekt angegeben sein, damit der Screenreader die richtige Ausspracheregeln nutzt.

Kontrastverhältnisse

Text muss ausreichend Kontrast zum Hintergrund haben. Die WCAG-Richtlinien fordern mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text. Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund, in Unterlagen oft für Hinweistexte verwendet, ist problematisch.

Keine verschlüsselten oder schreibgeschützten PDFs

Passwortschutz und restriktive Berechtigungen können dazu führen, dass assistive Technologien nicht auf den Textinhalt zugreifen können. Wenn ein Dokument barrierefrei sein soll, darf der Zugriff durch Screenreader nicht eingeschränkt werden.

Barrierefreie PDFs aus Office-Anwendungen erstellen

Microsoft Word und PowerPoint bieten einen integrierten Barrierefreiheits-Check unter dem Menüpunkt Überprüfen. Dieser findet fehlende Alt-Texte, Probleme mit der Lesereihenfolge und unstrukturierte Tabellen. Korrigieren Sie alle gefundenen Probleme, bevor Sie das PDF exportieren. Beim Export wählen Sie in den PDF-Optionen: Tags für Barrierefreiheit einschließen.

Bestehende PDFs prüfen und nachbessern

Für bereits vorhandene PDFs gibt es Prüfwerkzeuge. Adobe Acrobat Pro enthält eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung nach PDF/UA-Standard. Kostenlose Alternativen wie PAC 2024 (PDF Accessibility Checker) prüfen Dokumente auf Konformität mit dem internationalen Standard ISO 14289 (PDF/UA).

Wenn Sie ein gescanntes PDF in ein barrierefreies Dokument umwandeln möchten, beginnen Sie mit dem OCR-Tool, um den Text zunächst maschinenlesbar zu machen. Anschließend kann das Dokument mit professionellen Tools weiter aufbereitet werden.

Mindestanforderungen für ein konformes Dokument

  • Dokumenttitel in den Metadaten hinterlegt
  • Dokumentsprache gesetzt
  • Alle Inhalte getaggt (Überschriften H1-H6, Absätze, Listen, Tabellen)
  • Alternativtexte für informative Bilder
  • Logische Lesereihenfolge sichergestellt
  • Ausreichende Kontrastverhältnisse (mindestens 4,5:1)
  • Lesezugriff durch Screenreader nicht eingeschränkt

Fazit

Barrierefreie PDFs sind kein optionaler Standard, sondern für öffentliche Stellen bereits heute Pflicht und für Unternehmen in regulierten Sektoren ab 2025 verpflichtend. Technisch ist ein barrierefreies PDF kein Hexenwerk, wer bereits beim Erstellen des Quelldokuments auf Struktur und Alt-Texte achtet, hat den größten Teil der Arbeit bereits erledigt. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendiger, aber mit den richtigen Tools machbar.

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